Gute Nachricht für Leiharbeiter!
Freitag, 13. Januar 2012
Detlef Baer zum Urteil des Landesarbeitsgerichtes vom 11.01.2012
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personaldienstleistungen (CGZP) in den Jahren 2004, 2006 und 2008 beim jeweiligen Abschluss des Tarifvertrages nicht tariffähig waren. Ein früheres Urteil des Bundesarbeitsgerichts hatte bereits den für 2009 abgeschlossen Vertrag für ungültig erklärt. Detlef Baer, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Gewerkschafter, begrüßt das Urteil: „Das Gerichtsurteil ist eine gute Nachricht für alle Leiharbeiter. Ein Zusammenspiel der Arbeitgeber mit den christlichen Gewerkschaften zu Ungunsten der Arbeitnehmer ist damit unzulässig. Die sittenwidrigen Gefälligkeitstarifverträge von damals sind nichtig.“

 Das Gericht bestätigte damit den Anspruch der damaligen Leiharbeiter, mit vergleichbaren Stammbeschäftigten gleich behandelt zu werden. Detlef Baer rät den Betroffenen ihre Ansprüche umgehend geltend zu machen. Der SPD-Arbeitsmarktexperte sagt: „Durch die Entscheidung des Gerichtes haben sich die Chancen für erfolgreiche Klagen erhöht.“
Zugleich fordert Detlef Baer die Bundesregierung erneut auf, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ im Bereich der Leiharbeit durchzusetzen. „Wer die gleiche Arbeit verrichtet wie festangestellte Arbeitnehmer, muss auch dasselbe Gehalt bekommen. Von Leiharbeitern wird ohnehin schon deutlich mehr Flexibilität und Engagement gefordert. Sie dafür auch noch schlechter zu bezahlen, ist in hohem Maße unsozial und ungerecht“, so Detlef Baer abschließend.